Steuerberater Roetgen

Dipl.-Betrw.(FH) Franz-Josef Huppertz Steuerberatung

Adresse
Rosentalstr. 59
Ort
52159 Roetgen
Telefonnummer
02471 134140

Informationen

Dipl.-Betrw.(FH) Franz-Josef Huppertz ist in der Rosentalstr. 59 zu finden. Folgendes wird angeboten: Steuerberater - In Roetgen gibt es noch 5 weitere Steuerberater. Einen Überblick finden Sie hier.

Bewertungen

1 Bewertungen, durchschnittlich 1 Sterne

Helmut Offermann schrieb am 14.11.2009

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

Hallo Bewertungsleser, Ich habe aus damaliger Unwissenheit in Steuerfragen den Tipp einer guten Bekannten vertraut und den hier zu bewertenden Steuerberater aufgesucht. Aus heutiger Sicht war dies der größte Fehler der mir passieren konnte. Eigenverantwortliche Arbeit und genauste Recherchen sollten bei Steuerfragen im Vordergrund stehen. Empfehlenswert ist zumindestens sich den Rat von Fachleuten der Verbraucherzentralen zu holen. Das macht zwar Mühe und kostet Zeit, erspart aber den Frust bei späterer Betrachtung der Ergebnisse die erzielt wurden. Als Tipps für jeden Steuerzahler der das zu bewertende Unternehmen aufsucht sei gesagt: 1. Steuerberater haben es eigentlich selbst in der Hand ihre Arbeit zu bewerten und danach ihre Honorarrechnung zu erstellen. Es gibt dort Abrechnungmethoden im 10tel und 20tel Bereich. Veranschlagungssumme ist dabei das zu versteuernde Einkommen. Inwieweit die Zehntel dann vom Steuerberater ausgereizt werden, liegt ganz in seinem Ermessen. Wenn also der Auftrag an ein Steuerberatungsbüro erteilt wird.... Augen auf !!! Die Honorarrechnungen schwanken zum Teil erheblich. Erklärungen wie: " Da muss ich mal gucken......" oder " Das kann ich jetzt nicht genau beziffern....." sollten vom Klienten in keinem Fall hingenommen werden. Steuerberater sind Profis. Die Fachleute wissen schon ob ein zu versteuerndes Einkommen aus nichtselbst. Arbeit viel oder wenig Mühe bei der Erstellung des Steuerbescheides macht. In diesem Fall kann ich nur jedem Kunden raten eine Honorarrechnung zu verlangen, die zumindest den obersten Teil der Endsumme eingrenzt. Leider habe ich es aus damaliger Unwissenheit versäumt dies bei diesem Unternehmen zu verlangen. 2. Ersparen sollten Klienten sich auch unnötiges Warten auf Honorarrechnungen. Man ist geneigt größtes Unverständis zu entwickeln, wenn einem die Rechnungen von den Jahren 2006 und 2007 im November des Jahres 2009 ins Haus flattern. Dem Unwissenden sei gesagt, dass selbst mehrmalige Aufforderungen in den Jahren 2007 und 2008 ungehört blieben. Erst als der Auftrag zur Steuererklärung für das Jahr 2008 ausbliebt wurde dann endlich abgerechnet. Eine ins genauere Detail gehende Summe möchte ich hier jetzt nicht nennen, aber eine vierstellige Endrechnung für Steuererklärungen des Jahres 2006 und 2007 finde ich schon mehr als beachtlich. Man möchte sich gar nicht vorstellen, was passiert wäre, wenn die Jahre 2008 und dann 2009 noch in Betracht gekommen wären. Die einfachste Lösung ist die jährliche Abrechnung. Bestehen sie darauf selbst wenn man sie vertröstet und auf die Unmengen an Arbeit verweisst. 3. Der eigentliche Knackpunkt liegt aber im Beratungsgespräch. Hinweise und Aussagen sollten genaustens vom Klienten hinterfragt und geprüft werden. Ein Beispiel: Beim einem ersten Beratungsgespräch wird der Steuerberater auf den möglichen Kauf einer Eigentumswohnung zur Vermietung angesprochen. Diese Wohnung zu finanzieren macht natürlich aus steuerlichen Gesichtspunkten Sinn. Weniger Sinn macht es ohne die Ausgangsunterlagen genaustens zu prüfen (Einkommen/Kosten/Nutzen) Aussagen zu tätigen wie: " Ich würde die Wohnung finanzieren. Steuerlich gesehen macht das den meistens Sinn ". Man vertraut dem Steuerberater und gestaltet dann die Angelegeheit nach bestem Wissen und Gewissen. Man vermietet also sein Objekt und wartet im Folgejahr auf seine Steuererklärung. Der Brief kommt und die Überraschung ist dann ernorm. Auf Rückfragen, ob es das dann an cleverer Geldanlage gewesen sein soll, kommt dann die Antwort: " Sie haben ja nichts, was man steuerlich geltend machen könnte " Richtig toll wird die Veranstaltung dann, wenn noch Rechnungen von Handwerkern oder sonstige Anschaffungen zur Moderniesierung der vermieteten Wohnung in den Steuererklärungen eingearbeitet sind. Als Tipp: Jeder Klient sollte sich genauste Informationen einholen, inwieweit Rechnung von Handwerkern etc. in welchem Umfang absetzungswürdig sind. Wenn Steuerberater dem Klienten den besten Lösungsweg aufzeigen würden, wäre das meines Erachtens die Beste aller Varianten. Zumindest könnte man dann die Steuerprofis auf ihre Aussagen festnageln. 4. Abschließend ist noch ein Gesichtspunkt betrachtenswert. Wenn ein Klient keine steuerlichen Vorteile geltend machen kann, weil er ja wie beschrieben, nichts zum Anrechnen hat, warum verschickt man seine Honorarrechnung nicht jährlich. Zumindest könnte der Klient dann seine wahrscheinlich gesalzene Honorarrechnung wenigstens geltend machen. Bei genauerer Betrachtung des ganzen Angelegenheit komme ich als Steuer-und Honorarrechnungszahler zu dem abschließendem Urteil: Das Steuerberatungsbüro Huppertz hat mich als Klienten nicht überzeugt. Eine Weiterempfehlung kommt aus meiner Sicht in keinem Fall in Betracht.

Branchen

Steuerberater
02471134140 02471-134140 +492471134140

Stadtplan Rosentalstr. 59